- Betriebe im ganzen Kanton Freiburg, auch solche ohne formelle Ausbildungsbewilligung, aber mit Infrastruktur und Fachpersonal für eine Ausbildung/Teilausbildung.
- Betriebe, welche neu in die Ausbildung einsteigen oder eine zusätzliche Lehrstelle schaffen wollen.
- Betriebe, welche während mindestens einem Jahr Verantwortung für die praktische berufliche Ausbildung eines Lernenden übernehmen wollen.
- Betriebe mit der Bereitschaft, Jugendliche mit einzelnen Schwächen auszubilden und damit einen wichtigen Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit und für den beruflichen Nachwuchs zu leisten.
- Betriebe, welche Schwierigkeiten mit einem aktuellen Lernenden haben und Unterstützung bei der Lehrlingsausbildung suchen.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 12:57 Uhr |